Bildungsurlaub
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen ist, haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Die Freistellung von der Arbeit kann zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung erfolgen. Die Rettungsschule des DRK-Ortsverein Warendorf e.V. ist gem. § 10 ff. des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) i.d.F. vom 08.12.2009 als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung, von der Bezirksregierung Münster, anerkannt.