Vollendung des 18. Lebensjahres (bei RH-/ RS-Praktikum Vollendung des 17. Lebensjahres)
Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche, geistige und persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit im Rettungsdienst, das nicht älter als drei Monate sein darf
eine Erklärung, dass gegen den/die Teilnehmer/-in weder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren noch Strafverfahren anhängig und auch in den letzten fünf Jahren nicht durchgeführt worden Ist
eine Erste-Hilfe-Ausbildung (16 Std.), die nicht länger als ein Jahr zurückliegt