Es nimmt insbesondere die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen ergeben, sowie diejenigen, die ihm durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesen sind. Dazu gehören die
humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten und nach Naturkatastrophen sowie die
Verbreitung des humanitären Völkerrechts. In Deutschland koordiniert das DRK in Zusammenarbeit mit den Behörden den
Katastrophenschutz sowie den zivilen
Rettungsdienst. Zu seinen Aufgaben im Inland gehört insbesondere auch die
Wohlfahrts- und Sozialarbeit.
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